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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE-FICHTELGEBIRGE

Tschechisches Endlager nahe der Grenze

Deutsche Nachbarn dürfen bis 18.08.2017 ihre Meinung dazu sagen

 

Pressebericht dazu: :

www.hogn.de/2017/08/18/1-da-hogn-geht-um/nachrichten-niederbayern/temelin-atomkraftwerk-stellungnahme-entwurfsvorlage-atommuell-endlager-saibold-gruber-artmann-meyer-haberzettl/99186

 

Von Brigitte Artmann                 

Marktredwitz, 29.07.2017.

Kreisrätin Brigitte Artmann aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel hat „wieder einmal einen Entwurf für eine Einwendung gebastelt“, wie sie selbst sagt. Seit 2010 macht sie das und hat damit Hunderttausende bewegt, gegen Atomprojekte im europäischen Osten Stellung zu beziehen. Diesmal geht es um das tschechische Endlager. Ein Standort ist östlich von Karlsbad nur 77 km vom oberfränkischen Grenzübergang Schirnding entfernt. Ein anderer nahe dem Bayerischen Wald. Die Einwendungsfrist für das sogenannte „grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfungsverfahren (SUP) zur Entsorgungsstrategie für radioaktive Abfälle der Tschechischen Republik (1) endet am 18.August 2017. Den Unterlagen, so Artmann, ist zu entnehmen, „dass Tschechien zur selben Klimazone wie Deutschland gehört und somit ohne Probleme in den kommenden Jahren zu 100% auf Erneuerbare umsteigen könnte. Es ist unverständlich, dass deren Nutzung in dieser Entsorgungsstrategie auf nur 15% beschränkt wird. Leider setzt Tschechien weiter auf den Ausbau von 1 bis 3 Reaktoren bis 2040 am Standort Dukovany, auf die Laufzeitverlängerung der vier uralten, maroden Reaktoren im AKW Dukovany, auf den Weiterbetrieb der störanfälligen Temelin-Reaktoren nahe der deutschen Grenze, sowie auf die verstärkte Nutzung von Müllheizkraftwerken und von effizienterer Kohlenutzung.“ Artmann stellt fest, dass Tschechien im laufenden Verfahren bereits mehrfach Völkerrecht und Europäisches Recht verletzt hat und deshalb „besser das komplette Verfahren neu beginnen sollte“. Die Kreisrätin, die auch Sprecherin der BI STOPPT TEMELIN ist, hatte bereits Beschwerden vor dem Aarhus Komitee gegen den Temelin-Ausbau gewonnen. Tschechien stoppte deshalb das Verfahren. Mit dem Entwurf, den man auch selbst ergänzen kann, kann man Tschechien auffordern die vorgelegten Unterlagen nachzubessern. Aufhalten kann man das Verfahren damit nicht. Die Einwendungs-Vorlage findet man bei www.stoppt-temelin.de oder www.gruene-fichtelgebirge.de

 

Eingefordert wird die noch ausstehende Untersuchung der vollständigen Akten aller Schweißnähte im Primärkühlkreislauf von Temelin 1, denn genau das ist im Falle eines Super-GAU relevant für die Größe des tschechischen Endlagers. Trotz der Forderung von unabhängigen Experten und eigener Zusagen im Landratsamt Wunsiedel lässt Tschechien keine bilaterale Aktenuntersuchung der Schweißnähte des Primärkühlkreislaufs von Temelin 1 durch die deutsche Atomaufsicht und externe Experten zu, obwohl Tschechien durch einen Vertrag mit Deutschland dazu verpflichtet wäre. Bei einem Fachgespräch der DTK in Prag im Herbst 2015 stellte Tschechien der deutschen Delegation für ganze 30 Minuten nur einen einzigen Pappkarton mit angeblichen Aktenkopien von Temelin 1 zur Verfügung. Der Schlüsselsatz in Prof. Dr. Erhard`s Stellungnahme an das BMUB (2) lautete damals: „Es muss aber angemerkt werden, dass in Anbetracht der kurzen Zeit, die Prüfung der Dokumentation nicht mit der normalerweise geforderten Sorgfalt durchgeführt werden konnte.“  78.000 Menschen fordern diese Untersuchung mit einer Petition www.change.org/p/bundesregierung-atomkraftwerk-temelin-i-sofort-abschalten

 

Hingewiesen wird auf die Tatsache, dass sich alle potentiellen Endlager-Standortgemeinden gegen ein Endlager auf ihrem Gebiet ausgesprochen. Durch die zu erwartenden Klageverfahren wird sich der Bau des Endlagers nicht im vorgestellten Rahmen vollziehen lassen. Tschechien muss dem Wunsch seiner potentiellen Endlager-Kommunen nachkommen und die Nutzung der Atomkraft beenden.

 

Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass der Bau eines Tiefenendlagers keinerlei Auswirkungen auf die Flora, Fauna und das Ökosystem sowie auf alles andere haben wird, es wird auch nicht befürchtet, dass der Bau selbst Erdbeben auslösen könnte. Außerdem ist den Unterlagen zu entnehmen, dass jede Art von Auswirkungen sowieso gesetzlich verboten ist. Zudem strahlen die in tschechischen AKW benutzten Brennelemente nur „Zehntausende von Jahren“, konkret 100.000 Jahre, nicht wie in Deutschland eine Million Jahre. In den Unterlagen wird berichtet „von der Wiederverwendung der benutzten Brennstäbe in den Generation IV Reaktoren, das habe aber nur Auswirkungen auf die Größe des Endlagers, nicht auf den Bedarf“, eine Nullvariante sei damit ausgeschlossen. Artmann fordert dazu völlig emotionslos, erst einmal die fehlenden technischen Daten und damit die Größe des Endlagers in den Unterlagen nachzureichen. 

 

Die Aussage „keiner der als potentieller Endlagerstandort ausgewählten Lokalitäten würde die Nachbarländer tangieren“ in den von Tschechien der deutschen Öffentlichkeit vorgelegten Unterlagen ist schlichtweg falsch. Richtig ist, der Standort Čertovka bei Lubenec im Kreis Louny, liegt nur 77 km vom der bayerisch-tschechischen Grenzübergang Schirnding entfernt und leitet über Flusssysteme in die Elbe ein. Zwischen Lubenec und der deutschen Grenze liegt das Egerer Becken, eine der aktivsten Vulkanismus-Zonen Europas (3). Tschechien weiß heute nicht, wie im Laufe von 100.000 Jahren die Entwicklung dort sein wird. Der in den vorgelegten Unterlagen genannte 5-km Abstand des Endlagers zu Bruchlinien, Störungen oder Post-Vulkanismus-Zonen ist zu klein und muss erhöht werden.

 

Auch andere potentielle Standorte weiter südlich sind über Flusssysteme mit der Elbe verbunden. Es muss wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass über diese Flusssysteme bei einer Havarie des Endlagers keinerlei Kontamination des Nachbarlandes Deutschland zu erwarten ist.

 

Die vorgelegten Unterlagen untersuchen keine eventuellen Kriegseinwirkungen im kommenden Jahrhundert, ebenso wenig die Wirkung  bunkerbrechende Waffen auf dieses dann im Betrieb befindliche Endlager. Sie untersuchen auch nicht wie dann die Auswirkungen auf eingelagerte Castoren und mögliche benachbarte Vulkanismus-Zonen sein könnten. Tschechien muss noch den wissenschaftlichen Beweis erbringen, dass die potentiellen Standorte auch bei Kriegseinwirkungen sicher sind.

 

Tschechien legitimiert in den vorgelegten Unterlagen die eigenmächtige Laufzeitverlängerung der alten Reaktoren von Dukovany ohne jede Form der Öffentlichkeitsbeteiligung. Tschechien unterschlägt, dass es Beschwerden der Öffentlichkeit und deswegen eine Arbeitsgruppe der Mitgliedsstaaten der Espoo Konvention gibt. Tschechien muss dies in den Unterlagen nachtragen.

 

Deutschland legt die Unterlagen in Papierform nur im BMUB in Berlin und Bonn schriftlich aus. Betroffene an der bayerisch-tschechischen Grenze, die das Internet nicht nutzen, müssen circa sechs Stunden Zugfahrt hin und zurück in Kauf nehmen und eine Übernachtung.  Das ist nicht zumutbar. Tschechien ist verantwortlich für die korrekte Information der betroffenen Öffentlichkeit in den Nachbarländern. Die Unterlagen müssen in Bayern ausgelegt werden.

 

Gerügt wird weiter, dass die Links der angegebenen Quellen in den vorgelegten Unterlagen nicht aktiviert sind. Die vorgelegten Unterlagen beziehen sich im Text auf IAEO-Empfehlungen, die aber vom Leser nicht nachgeprüft werden können. Dies muss nachgebessert werden.

 

Die Einwendung muss man bis spätestens 18. August 2017 per Briefpost oder digital an das *Ministry of the Environment/Ministerstvo životního prostředí, Department of EIA and IPPC,
Vrsovicka 65, 100 10 Praha 10, Czech Republic, E-Mail: 
posta@remove-this.mzp.cz 
* schicken. Auch das *Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,  Referat RS III 2, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, E-Mail sup-entsorgungskonzept-cz@remove-this.bmub.bund.de * bittet darum eine Kopie zu erhalten.

 

(1)    http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/internationales/uvpsup/sup-entsorgungsstrategie-tschechien/

(2)    Liegt dem BMUB vor.

(3)    https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/geologie/9814.htm und andere

 

Einwendung zum Download unter:  www.stoppt-temelin.de

 

oder hier zum downloaden

 

 

 



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