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Einwendungsfristende am 15.03.2018 um 23:45! Unsere Einwendung kann benutzt werden.
Link zur Einwendung, hier klicken!
Man kann auch einfach den folgenden kurzen Text an newnuclearnps@ beis.gov.uk abschicken. Bitte sehr gerne auch einige persönliche Sätze einfügen:
Ihre Adresse muss mit Name, Straße, Wohnort enthalten sein.
Nuclear Policy Framework Team
Department for Business, Energy & Industrial Strategy
3rd Floor
1 Victoria Street
London
SW1A 2AW
newnuclearnps@beis.gov.uk
Einwendung gegen das Nationale Atomprogramm Großbritannien 2018, Einwendungsfristende am 15.03.2018 um 23:45 (1)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesumweltministerium in Deutschland bietet eine offizielle Beteiligungsmöglichkeit am Atomprogramm 2018 in Großbritannien an (1). Geplant sind neue Reaktoren an den Standorten Hinkley Point C, Wylfa, Sellafield/Moorside, Sizewell, Bradwell, Oldbury, Hartlepool und Heysham. Die Dokumente sind alle in englischer Sprache. Ich bitte um Übersetzung in die deutsche Sprache um Diskriminierungen meiner Person zu vermeiden. Ich bitte um Einwendungsfristverlängerung bis das geschehen ist. Grundsätzlich lehne ich das britische Atomprogramm ab. Laut dem britischen NGO NFLA hat die britische Regierung einen Rechenfehler beim Strombedarf um 30% gemacht. Ich fordere deshalb eine korrekte Strombedarfsberechnung, eine Nullvariante, sowie einen korrekten Plan für eine Versorgung mit regenerativen Energien als Alternative.
(1) Beteiligungsmöglichkeit in Großbritannien
Mit freundlichen Grüßen
Wer eine Einwendung wegen dem Bau von Hinkley Point C schicken will, findet die Unterlagen beim Bundesumweltministerium hier:
Unsere Einwendung finden Sie hier
Einwendungsfristende 20.10.2017
Schreiben an Umweltminister:
Sehr geehrter Herr Altmaier,
bitten finden Sie angefügt einen Brief bezüglich der Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) Bau und Betrieb Hinkley Point C. Angefügte Listen, die sie vielleicht auch erreichen werden, beziehen sich auf dieses Verfahren.
Originalbrief an Umweltminister Altmaier
Vergleichsweise sei auf den Risikoexport vom Standort Hinkley Point-B1 hingewiesen. Da wird ganz schnell klar, dass Deutschland durchaus betroffen ist…
Hiermit fordere ich Sie auf, die Bevölkerung am Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) Bau und Betrieb Hinkley Point C zu beteiligen.
Ich verweise explizit auf folgende Passage:
Espoo Convention Article 3
NOTIFICATION
Text im Brief
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/env/eia/documents/legaltexts/conventiontextenglish.pdf
Wichtig ist, dass seitens der Regierung Großbritanniens bislang noch kein Abschluss des Bewilligungsverfahrens durchgeführt worden ist. Zum heutigen Datum ist daher festzustellen, dass die Möglichkeiten, die die ESPOO Konvention Staaten gibt, die bislang nicht am Verfahren teilgenommen haben, immer noch als aufrecht und gangbar anzusehen sind.
Es obliegt daher der deutschen Regierung vor einer Beschlussfassung durch die britische Regierung gemäß der zitierten Passagen aus der ESPOO-Konvention ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren zu erwirken. Gegebenenfalls wäre dies, im Falle einer Weigerung durch die britische Regierung auf den einschlägigen Klage- und Beschwerdewegen, welche ebenso in der ESPOO-Konvention vorgesehen sind, zu erwirken.
Ich behalte mir als potentiell vom Vorhaben betroffene Person ebenso alle Rechtsschritte vor sollte es zu keinem grenzüberschreitenden UVP-Verfahren kommen.