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Erfolg für Atomkraftgegner: Einwendungsfrist PAKS II verlängert
Marktredwitz, 03. Juni 2015. Ungarn will ein Atomkraftwerk bauen. PAKS II heißt das geplante Projekt. Aber so einfach ist das nicht. Denn da gibt es wie bei jedem Häuslebau auch Regeln. Eine davon heißt „die betroffene Öffentlichkeit in den Nachbarstaaten darf nicht diskriminiert werden.“ Nun stolperte Ungarn schon im ersten Verfahrensschritt über EU-Recht. Ungarn hat Deutschland, Österreich, Griechenland, Malta, der Ukraine, der Slowakei und Polen nur 30 Tage Einwendungsfrist für die Bevölkerung gewährt. Seiner eigenen Bevölkerung aber bis zu einer finalen Anhörung. Zusammen mit Greenpeace, dem Energieklub Ungarn und dem grünen Europaabgeordnete Benedek Jávor, hat sich die neu gegründete deutsche Aarhus Konvention Initiative Gedanken gemacht, dass da wohl was nicht passen könne. Die deutsche Initiative hat sich darauf mit dem Schreiben eines ungarischen Aarhus-Anwaltes an das ungarische, das bayerische und das deutsche Umweltministerium gewandt und mit Klage gedroht: Und siehe da, man hat die ursprünglich vom 23. April bis zum 22. Mai befristete Einwendungsfrist gleich bis zum 16. September 2015 verlängert bekommen. Und danach wird es auch eine eigene Anhörung in Deutschland geben. Das Umweltinstitut München bereitet inzwischen für die deutsche Bevölkerung eine bequeme Möglichkeit der Online-Einwendung nach Ungarn vor. Auch Österreich bemüht sich nun um Fristverlängerung. Mehr Informationen findet man unter www.aarhus-konvention-initiative.de
Brigitte Artmann von der Aarhus Initiative sagt „ Wir bereiten auch eine Klage gegen Fracking, Stromtrassen, Kohleabbau und Endlagersuche vor und sind sehr zuversichtlich auch diese Klage zu gewinnen.“
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